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Ausnahmen für Menschen mit Behinderung von der Maskenpflicht
Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus COVID-19 anstecken, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Für viele Menschen mit Behinderung ist das allerdings nicht zumutbar, etwa wenn sie eine Atmenwegserkrankung haben, wegen der sie schlecht Luft bekommen, oder eine psychische Behinderung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. Wie genau sie lauten, steht in der folgenden Tabelle.
| Baden-Würtemberg | „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen geboten ist.“ Quelle: Staatsministerium Baden-Würtemberg |
| Bayern | „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Dies muss glaubhaft gemacht werden z.B. durch Begleitperson oder Schwerbehindertenausweis.“ Quelle: Bayerische Behindertenbeauftragte
Ferner ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung zulässtig, wenn es für die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen erforderlich ist – auch in Situationen in denen eigentlich Maskenpflicht besteht. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
| Berlin | Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder bei denen durch andere Vorrichtungen die Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel bewirkt wird. Quelle: SARS-CoV-2-EindmaßnV Berlin, Teil 1, §2, Absatz 4 |
| Bremen | „Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Schwerbehinderte und Menschen mit Atemwegserkrankungen wie Asthmatiker.“ Quelle: Radio Bremen |
| Brandenburg | „Menschen mit Behinderungen und andere Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.“ Quelle: Staatskanzlei Land Brandenburg |
| Hamburg | „Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasenbedeckung tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.“ Quelle: hamburg.de |
| Hessen | „Menschen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung keine Maske tragen können, sind von der Verordnung ausgenommen. Ihnen wird empfohlen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung bei sich zu führen.“ Quelle: Hessisches Sozialministerium |
| Mecklenburg-Vorpommern | „Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können, sind von der Verordnung ausgenommen.“ Quelle: Focus |
| Niedersachsen | „Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.“ Quelle: Sozialministerium Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | „Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, oder denen das Tragen wegen einer psychischen oder geistigen Behinderung nicht zumutbar ist, sind von der Verordnung ausgenommen.“ Quelle: WDR |
| Rheinland-Pfalz | „Menschen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung keine Maske tragen können, sind von der Verordnung ausgenommen. Ihnen wird empfohlen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung bei sich zu führen.“ Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann nicht erforderlich, wenn gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Quelle: Staatskanzlei des Saarlandes. |
| Sachsen | „Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise eine entsprechende ärztliche Bescheinigung genügt als Nachweis.“ Quelle: Sozialministerium Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren. Auch Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Verpflichtung befreit. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Quelle: 5. SARS-Cov-2-EindV Sachsen Anhalt (Absatz 2) |
| Schleswig-Holstein | „Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen von der Masken-Pflicht befreien lassen, sofern sie aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind eine zu tragen. Glaubhaft gemacht wird dies durch einen Nachweis, beispielsweise einen Schwerbehinderten- oder Allergikerausweis verbunden mit der Aussage des Betroffenen, die Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen zu können. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.“ Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein |
| Thüringen | „Menschen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Pflicht befreit. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.“ Quelle: Thüringer Sozialministerium |
(Angaben ohne Gewähr)
[…]Der „Schutz“ ist so minimal, dass im Grunde genommen nicht von einem wirklichen Schutz gesprochen werden kann. Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: „Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann.“1 Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?
Der Weltärztepräsident Montgomery sagte am Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post: „Ich trage selber eine Maske, aus Höflichkeit und Solidarität, halte eine gesetzliche Pflicht aber für falsch.“ Diese Aussage sollte man auf sich wirken lassen. Soweit ist es mittlerweile gekommen, dass aus „Höflichkeit“ und „Solidarität“ – wohlgemerkt nicht aufgrund eines ausreichenden medizinischen Nutzens – der Weltärztepräsident bekundet, einen schwerwiegenden staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hinzunehmen. Bereits nach wenigen Wochen Corona-Angst ist ein Klima entstanden, das die Preisgabe der Grund- und Persönlichkeitsrechte als Selbstverständlichkeit voraussetzt.
Längst sind nicht alle mit dieser Entwicklung einverstanden. Es gibt Bürger, die wollen sich mit Vernunft der aktuellen Situation stellen. Was sie aber nicht wollen, ist auf eine perfide Weise zum Täter stigmatisiert zu werden, weil ihnen ihre Freiheit und der Wert des Grundgesetzes am Herzen liegen. Ein gängiges Argument von Seiten der Politik zur Durchsetzung der Maskenpflicht lautet: Wer nicht bereit ist, eine Maske zu tragen, handelt unsolidarisch, schließlich geht es um die Gesundheit der Mitmenschen. Was vordergründig logisch klingt, ist in Wirklichkeit eine Argumentation, die – weitgehende Wirkungslosigkeit vorausgesetzt – hoch problematisch, in ihrer Pervertierung kaum zu ertragen ist. Die Argumentation setzt auf ein Maximum an Schuldgefühl. Der Einzelne muss auf seine Freiheitsrechte verzichten, weil das Leben der anderen sonst in großer Gefahr ist, diese sogar sterben können. Wer in dieser Sache so pauschal „argumentiert“, manipuliert.[…]
https://www.contra-magazin.com/2020/06/migrantenkrawalle-in-stuttgart-die-linksgruene-saat-geht-auf/
background information:
Riots and Looting – Finally, Germany Plays in the First Diversity League!
https://www.bitchute.com/video/tw2dkmjyDBk/
Stuttgart: Schwere Ausschreitungen und Plünderungen
https://www.bitchute.com/channel/mP2OFefaHU9y/
PFORZHEIM: „Es gibt nur Araber und Ausländer – Deutsche ziehen
https://www.bitchute.com/channel/mP2OFefaHU9y/
Metródoros von Chios (4.Jh. v. Chr.):
„Nego scire nos sciamusne aliquid an nihil sciamus, ne id ipsum quidem nescire aut scire nos, nec omnino sitne aliquid an nihil sit.
Ich behaupte, dass wir nicht wissen, ob wir etwas wissen oder ob wir nichts wissen, und dass wir nicht einmal diese Behauptung nicht wissen oder wissen, noch ob überhaupt etwas existiert oder ob nichts existiert.“ ( Cicero, Lucullus 73 )
Arkesílaos ( ca.315 bis 241/40 v. Chr.):
„Arcesilas negabat esse quicquam quod sciri posset, ne illud quidem ipsum quod Socrates sibi reliquisset, ut nihil scire se scieret.
… behauptete Arkesilaos, dass es nichts gebe, das erkannt werden könne, nicht einmal das, was Sokrates sich für seine Person übriggelassen habe, nämlich, dass er wisse, dass er nichts wisse.“ ( Cicero, Academici libri 1.45 )
„Bei dem Sokrates zugeschriebenen – heute geht man von einer sophistischen Quelle aus – Zitat: „Ich weiß, dass ich nichts weiß – Οἶδα, μὴ εἰδέναι “ wird die Paradoxie der Aussage verkannt. Sokrates – oder welcher Autor auch immer – gibt damit nicht in aller Bescheidenheit seine Unwissenheit kund, sondern prangert die Anmaßung an, dass man etwas wissen könne.
Denn: Wenn ich weiß, dass ich nichts weiß, weiß ich ja doch etwas, nämlich, dass ich nichts weiß.Wenn ich aber nichts weiß, dann weiß ich auch nicht, dass ich nichts weiß und kann nicht behaupten, dass ich weiß, dass ich nichts weiß. Ich weiß also nicht, ob ich etwas weiß. Wenn ich das aber nicht weiß, dann weiß ich doch, dass ich es nicht weiß usw.
Der Verstand ist also wegen seiner Selbstbezüglichkeit kein Erkenntnismittel (was sich mit den Aussagen der modernen Naturwissenschaften deckt).“
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/283838,0?sid=82a8a634d3e98f5347e72744344324c6.html
„Erkenne dich selbst und Ich weiss, dass ich nicht(s) weiss.)“
So you think you knew it all?! M. T. Cicero: nemo omnia potest scire
https://www.stitcher.com/podcast/gnostic-teachings/lectures-from-gnostic-teachings
„About This Show
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QUOTE OF THE DAY
„Tremendous is the effort and the vigilance that is needed from second to second, from moment to moment, in order to not fall into illusions. One minute of unawareness is enough for the mind to be already dreaming about something else, distracting it from the job or deed that we are living at the moment.“
https://www.sightings.info/2019/12/13/hundreds-of-birds-die-mysteriously-in-rural-area-of-wales/
READ FURTHER:
SAME PLACE EARLIER THIS YEAR…
SAME SAME BUT DIFFERENT…
Starling Murmuration at Middleton Moor, Derbyshire
FYI: Why Do Starlings Flock in Murmurations?
„What is the ‚Silver Cord‘? How is it attracted to our bodies? How is it related to the soul and consciousness of man? What occurs at death with the ‚Silver Cord‘? And why does the Order recommend between 3 to 7 days to elapse before burial or cremation? This program was presented more than 40 years ago, by The Rosicrucian Order, AMORC, as part of its public awareness program.“
